Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MietLeasing.com · Ein Projekt der G3 Management GmbH · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der MietLeasing.com, einem Projekt der G3 Management GmbH, nachfolgend „Anbieter” genannt.

(2) Der Anbieter betreibt eine Vermittlungsplattform für Mietkauf-, Leasing-, Investoren- und Finanzierungsmodelle für Fahrzeuge, Immobilien, Boote, Yachten, Wohnmobile, Motorräder und sonstige Vermögenswerte.

(3) Der Anbieter ist weder Kreditinstitut noch Finanzdienstleistungsinstitut und unterliegt keiner Bankenaufsicht.

(4) Der Anbieter erbringt ausschließlich Vermittlungsleistungen und wird selbst nicht Vertragspartner der späteren Mietkauf-, Kauf-, Leasing-, Finanzierungs- oder Investorenverträge.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Vermittlung geeigneter Investoren, Vertragspartner, Mietkaufgeber, Leasinggeber oder Finanzierungspartner.

(2) Ein Anspruch auf Abschluss eines Mietkauf-, Leasing-, Finanzierungs- oder Investorenvertrages besteht nicht.

(3) Der Anbieter schuldet keinen Vermittlungserfolg, sondern ausschließlich die Durchführung seiner Vermittlungstätigkeit.

(4) Sämtliche Entscheidungen über Annahme, Ablehnung oder Vertragsgestaltung erfolgen ausschließlich durch die jeweiligen Investoren oder Vertragspartner.

§ 3 Fahrzeuge

(1) MietLeasing.com ist kein Fahrzeughändler.

(2) MietLeasing.com hält keine Fahrzeuge, Boote, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte im Bestand vor.

(3) Fahrzeuge werden ausschließlich durch Investoren, Händler oder Vertragspartner beschafft, bestellt oder bereitgestellt.

(4) Eine Fahrzeugbestellung erfolgt ausschließlich nach erfolgreichem Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Vertragspartner.

(5) Angaben zu Lieferzeiten, Ausstattung oder Verfügbarkeit erfolgen ohne Gewähr.

§ 4 Bearbeitungsgebühr

(1) Für die Prüfung, Bearbeitung und Vermittlung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

(2) Die Bearbeitungsgebühr vergütet die Bearbeitung des Antrags, die Prüfung der Unterlagen, die Kommunikation mit Investoren und die Durchführung der Vermittlungstätigkeit.

(3) Kommt ein Vertrag ausschließlich aus Gründen nicht zustande, die der Anbieter zu vertreten hat, wird die Bearbeitungsgebühr abzüglich bereits entstandener Kosten erstattet.

(4) Bereits entstandene Kosten können insbesondere sein:

  • Verwaltungsaufwand
  • Bonitäts- und Dokumentenprüfungen
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Notarkosten
  • Recherchekosten
  • Übersetzungskosten
  • Fahrtkosten
  • Investorenanfragen
  • sonstige Fremdleistungen

§ 5 Ausschluss der Erstattung

Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr ist insbesondere ausgeschlossen, wenn:

  • a) unvollständige Unterlagen eingereicht werden,
  • b) gefälschte oder manipulierte Dokumente eingereicht werden,
  • c) erforderliche Unterlagen trotz Aufforderung nicht vorgelegt werden,
  • d) falsche Angaben gemacht werden,
  • e) Angaben verschwiegen werden, die für die Vermittlung relevant sind,
  • f) der Antragsteller seine Mitwirkungspflichten verletzt,
  • g) der Antragsteller den Vorgang selbst beendet,
  • h) Investoren oder Vertragspartner den Antrag ablehnen,
  • i) der Antragsteller Vertragsangebote ablehnt,
  • j) Fristen nicht eingehalten werden,
  • k) gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Sämtliche angeforderten Unterlagen sind fristgerecht einzureichen.

(3) Änderungen relevanter Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch falsche Angaben oder gefälschte Dokumente entstehen.

§ 7 Auswahlfreiheit

(1) Der Anbieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Vermittlungsverfahren besteht nicht.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Kunden nach eigenem Ermessen auszuwählen.

(4) Der Anbieter kann laufende Vermittlungsverfahren jederzeit beenden, sofern sachliche Gründe vorliegen.

§ 8 Vertraulichkeit und Investoren-Schutz

(1) Sämtliche Investoren-, Partner- und Vertragsdaten gelten als streng vertraulich.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Investoren, Kapitalgeber oder Geschäftspartner offenzulegen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln.

(4) Eine direkte Kontaktaufnahme zu vermittelten Investoren ohne Zustimmung des Anbieters ist untersagt.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen von Investoren, Mietkaufgebern, Leasinggebern oder sonstigen Vertragspartnern.

(2) Der Anbieter haftet nicht für den Abschluss oder Nichtabschluss eines Vertrages.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Lieferverzögerungen, Preisänderungen, Marktveränderungen oder Entscheidungen Dritter.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Vertragsabschluss

(1) Ein Vermittlungsvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Antrages durch den Anbieter zustande.

(2) Die Einreichung einer Anfrage stellt kein Vertragsangebot des Anbieters dar.

(3) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§ 11 Geldwäsche- und Identitätsprüfung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Identitätsnachweise und weitere Dokumente anzufordern.

(2) Der Anbieter kann zusätzliche Nachweise verlangen, wenn dies zur Vertragsprüfung erforderlich erscheint.

(3) Bei Verdacht auf Betrug, Geldwäsche, Urkundenfälschung oder sonstige rechtswidrige Handlungen kann der Vorgang sofort beendet werden.

§ 12 Datenschutz

Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

§ 13 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Sitz der G3 Management GmbH.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

MietLeasing.com
Ein Projekt der G3 Management GmbH